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   VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 9 E 20.30120   

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VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 9 E 20.30120 (https://dejure.org/2020,4959)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.02.2020 - Au 9 E 20.30120 (https://dejure.org/2020,4959)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - Au 9 E 20.30120 (https://dejure.org/2020,4959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; AsylG § 71 Abs. 5 S. 1, § 71 Abs. 5 S. 2; VwVfG § 51
    Vorläufiger Rechtschutz gegen den Vollzug einer bestandskräftigen Abschiebungsandrohung nach Nigeria

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtschutz gegen den Vollzug einer bestandskräftigen Abschiebungsandrohung nach Nigeria

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 9 E 20.30120
    Selbst wenn man jedoch zugunsten des Antragstellers davon ausgeht, dass die von diesem zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2019 (Az.: 1 C 45/18) zu einer Änderung der allgemeinen Rechtsauffassung führt und damit einer Rechtsänderung gleichsteht, bleibt der Antrag des Antragstellers ohne Erfolg.

    Denn selbst unter Zugrundelegung der Rechtsgrundsätze aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2019 (Az.: 1 C 45/18) bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass das Bundesamt den erneuten Folgeantrag des Antragstellers jedenfalls im Ergebnis zu Recht abgelehnt hat.

    Bestehende, von familiärer Verbundenheit geprägte enge Beziehungen jenseits der Kernfamilie mögen ebenfalls durch Art. 6 GG schutzwürdige besondere Zuneigung und Nähe, familiäre Verantwortlichkeit für einander, Rücksichtnahme- und Beistandsgemeinschaft geprägt sein (BVerfG, B.v. 24.6.2014 - 1 BvR 2926/13 - BverfGE 136, 383); sie rechtfertigen für sich allein aber nicht die typisierende Regelvermutung gemeinsamer Rückkehr als Grundlage der zu treffenden Verfolgungsprognose (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45/18 - juris Rn. 18).

    Denn eine im Regelfall gemeinsame Rückkehr im Familienverband ist der Gefährdungsprognose auch dann zugrunde zu legen, wenn einzelnen Mitgliedern der Kernfamilie bereits bestandskräftig - wie hier - ein Schutzstatus zuerkannt oder für diese ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45/18 - juris Rn. 19).

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 9 E 20.30120
    Bestehende, von familiärer Verbundenheit geprägte enge Beziehungen jenseits der Kernfamilie mögen ebenfalls durch Art. 6 GG schutzwürdige besondere Zuneigung und Nähe, familiäre Verantwortlichkeit für einander, Rücksichtnahme- und Beistandsgemeinschaft geprägt sein (BVerfG, B.v. 24.6.2014 - 1 BvR 2926/13 - BverfGE 136, 383); sie rechtfertigen für sich allein aber nicht die typisierende Regelvermutung gemeinsamer Rückkehr als Grundlage der zu treffenden Verfolgungsprognose (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45/18 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 16.08.1993 - 9 C 7.93

    Asylverfahren - Familienasyl - Verfolgung - Gefahrenprognose - Mittelbare

    Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 9 E 20.30120
    Der Prognose, welche Gefahren einem Ausländer bei Rückkehr in den Herkunftsstaat (hier Nigeria) drohen, ist eine zwar notwendige hypothetische, aber doch realitätsnahe Rückkehrsituation zugrunde zu legen (BVerwG, U.v. 16.8.1993 - 9 C 7.93 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 163, auf Seite 391 f.).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 9 E 20.30120
    Dieses Ziel ist nach Erlass eines ablehnenden Bescheides mit der Verpflichtungsklage gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu verfolgen (vgl. BVerwG, U.v. 7.9.1999 - 1 C 6.99 - InfAuslR 2000, 16), dementsprechend ist auch hier vorläufiger Rechtschutz durch Erlass einer einstweiligen Anordnung § 123 VwGO gegenüber dem Bundesamt als Antragsgegnerin zu gewähren.
  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren bei Ablehnung der Durchführung

    Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 9 E 20.30120
    Da die auf §§ 24 Abs. 3, 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG gestützte Mitteilung an die Ausländerbehörde kein Verwaltungsakt ist (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 31.5.200 - 2 R 186/00 - juris), somit in der Hauptsache auch nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden kann, ist vorläufiger Rechtschutz nach zutreffender Auffassung nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, sondern dergestalt zu gewähren, dass der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der nach Ablehnung des Folgeantrages an die ergangene Mitteilung eine Abschiebung erfolgen darf (vgl. grundlegend BVerfG, B.v. 16.3.1999 - 2 BvR 2131/95 - InfAuslR 1999, 256; VGH Baden-Württemberg, B.v. 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 - InfAuslR 1998, 193; B.v. 13.9.2000 - 11 S 988/00 - EZAR 632 Nr. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - A 14 S 3104/97

    Asylverfahren: Beschwerdeausschluß bei Streitigkeiten nach dem AsylVfG 1992 bei

    Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 9 E 20.30120
    Da die auf §§ 24 Abs. 3, 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG gestützte Mitteilung an die Ausländerbehörde kein Verwaltungsakt ist (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 31.5.200 - 2 R 186/00 - juris), somit in der Hauptsache auch nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden kann, ist vorläufiger Rechtschutz nach zutreffender Auffassung nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, sondern dergestalt zu gewähren, dass der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der nach Ablehnung des Folgeantrages an die ergangene Mitteilung eine Abschiebung erfolgen darf (vgl. grundlegend BVerfG, B.v. 16.3.1999 - 2 BvR 2131/95 - InfAuslR 1999, 256; VGH Baden-Württemberg, B.v. 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 - InfAuslR 1998, 193; B.v. 13.9.2000 - 11 S 988/00 - EZAR 632 Nr. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2000 - 11 S 988/00

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Ablehnung der Durchführung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 9 E 20.30120
    Da die auf §§ 24 Abs. 3, 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG gestützte Mitteilung an die Ausländerbehörde kein Verwaltungsakt ist (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 31.5.200 - 2 R 186/00 - juris), somit in der Hauptsache auch nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden kann, ist vorläufiger Rechtschutz nach zutreffender Auffassung nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, sondern dergestalt zu gewähren, dass der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der nach Ablehnung des Folgeantrages an die ergangene Mitteilung eine Abschiebung erfolgen darf (vgl. grundlegend BVerfG, B.v. 16.3.1999 - 2 BvR 2131/95 - InfAuslR 1999, 256; VGH Baden-Württemberg, B.v. 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 - InfAuslR 1998, 193; B.v. 13.9.2000 - 11 S 988/00 - EZAR 632 Nr. 35).
  • VG Augsburg, 01.10.2015 - Au 4 E 15.30540

    Asylverfahren (Herkunftsland: Uganda)

    Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 9 E 20.30120
    Wie sich aus § 71 Abs. 4 AsylG i.V.m. § 36 Abs. 4 AsylG ergibt, kann vorliegend einstweiliger Rechtsschutz nur gewährt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen (vgl. VG Augsburg, B.v. 1.10.2015 - Au 4 E 15.30540 - juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2000 - 2 R 186/00
    Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 9 E 20.30120
    Da die auf §§ 24 Abs. 3, 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG gestützte Mitteilung an die Ausländerbehörde kein Verwaltungsakt ist (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 31.5.200 - 2 R 186/00 - juris), somit in der Hauptsache auch nicht mit der Anfechtungsklage angefochten werden kann, ist vorläufiger Rechtschutz nach zutreffender Auffassung nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, sondern dergestalt zu gewähren, dass der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der nach Ablehnung des Folgeantrages an die ergangene Mitteilung eine Abschiebung erfolgen darf (vgl. grundlegend BVerfG, B.v. 16.3.1999 - 2 BvR 2131/95 - InfAuslR 1999, 256; VGH Baden-Württemberg, B.v. 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 - InfAuslR 1998, 193; B.v. 13.9.2000 - 11 S 988/00 - EZAR 632 Nr. 35).
  • VG Bayreuth, 13.09.2018 - B 7 K 18.31332

    Erfolglose Klage eines Äthiopiers wegen Folgeantrag gestützt auf exilpolitische

    Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2020 - Au 9 E 20.30120
    Die gegen den vorbezeichneten Bescheid gerichtete Klage des Antragstellers (Az.: Au 7 K 18.31332) wurde in der mündlichen Verhandlung vom 24. Juni 2019 zurückgenommen und das Verfahren eingestellt.
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